Defibrillator, CRT-System, Schrittmacher, Ereignis-Rekorder
Implantierbarer Defibrillator
Ein implantierbarer Defibrillator (ICD) ist ein Gerät zur automatischen Behandlung von Herzrhythmusstörungen und beispielsweise erforderlich bei hohem Risiko für lebensbedrohliche Rhythmusstörungen aus der linken oder rechten Herzhauptkammer, insbesondere Herzrasen (Kammertachykardie) und Kammerflimmern; letzteres entspricht einem Herzstillstand. Nach heutigem Kenntnisstand ist die Therapie von Herzrasen oder Kammerflimmern bei vielen Patienten nur durch einen Defibrillator mit ausreichender Sicherheit möglich.
Das Defibrillatorsystem besteht aus dem sog. Aggregat (=Impulsgenerator) und einer oder ggf. auch mehreren sog. Elektroden (=Sonden). Der Defibrillator überwacht kontinuierlich den Herzrhythmus. Im Falle von behandlungsbedürftigem Herzrasen gibt der Defibrillator kurze elektrische Impulse ab, die vom Patienten nicht bemerkt werden. Sollten die Stromimpulse in selteneren Fällen nicht zur Beendigung der Herzrhythmusstörung führen, folgt ein Elektroschock.
Zusätzlich zu den genannten Funktionen kann der Defibrillator bei zu langsamem Herzschlag das Herz mit elektrischen Impulsen zur Arbeit anregen. Dies geschieht durch die eingebaute Schrittmacherfunktion. Das Auftreten von Herzrhythmusstörungen an sich unterbindet der Defibrillator jedoch nicht.
CRT, Biventrikulärer ICD
Seit einigen Jahren gibt es eine technische Weiterentwicklung von Herzschrittmacher- und Defibrillatorsystemen, bei welcher zusätzlich zur normalerweise angelegten Sonde in der rechten Herzhauptkammer („Ventrikel“) eine weitere Elektrode über eine kleine Herzvene (Koronarvenensinus) gelegt oder von aussen auf das Herz seitlich an die linke Hauptkammer genäht wird.
Hierdurch kann bei Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz und sog. Linksschenkelblock, welcher die Kontraktion (Herzbewegung) zusätzlich verschlechtert (sog. „Schaukelherz“), eine dtl. Verbesserung der Pumpfunktion und somit auch der allgemeinen Belastungsfähigkeit erzielt werden.
Herzschrittmacher
Ein Herzschrittmacher kann bei Patienten mit zu langsamem Pulsschlag oder Pausen und Leistungsschwäche, Schwindel oder Ohnmachtsanfällen dazu eingesetzt werden, den Puls durch elektrische Impulse zu stabilisieren und auch an Alltagsbelastungen anzupassen.
Implantierbarer Ereignis-Rekorder
Bei sehr selten auftretenden Synkopen (Bewusstlosigkeit) kann mit Hilfe eines kleinen EKG-Rekorders, der in Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) und ggf. „Schlafnarkose“ unter der Haut implantiert wird, eine EKG-Aufzeichnung über bis zu 3 Jahre durchgeführt werden.
HIS-Bündel-Schrittmacher und -Defibrillator zur physiologischen Herzkammerstimulation
Herzschrittmachern und Defibrillatoren haben sich in den letzten Jahrzehnten bewährt und wurden immer weiterentwickelt und verbessert. Konventionelle Herzschrittmacher und Defibrillatoren haben jedoch, sofern eine häufige Schrittmachertätigkeit in den Hauptkammern erforderlich ist, einen relevanten Nachteil. Im Falle einer langjährigen Schrittmacherstimulation kann es zur Entwicklung einer durch den Schrittmacher assoziierten Herzschwäche kommen, die durch ein unphysiologisches Aktivieren des Herzmuskels zustande kommt. Je früher der Schrittmacher implantiert werden muss und je häufiger dieser aktiv ist, desto eher ist dabei mit der Entwicklung einer Herzschwäche zu rechnen.
In den letzten Jahren konnte durch Weiterentwicklung von Operationsinstrumenten und Messmethoden eine physiologische Stimulation der Herzhauptkammern ermöglicht werden. Dies geschieht über das Auffinden und direktes Stimulieren des sog. His-Bündels einer speziellen Herzmuskelfaser, die im gesunden Herzen ganz wesentlich an der Entstehung des Herzschlages über das sog. Reizleitungssystem beteiligt ist. Auf diese Weise kann durch den Schrittmacher eine physiologische Aktivierung des Herzens ermöglicht werden ganz so, wie die Natur es vorgesehen hat. Die Entwicklung einer durch den Schrittmacher assoziierten Herzschwäche kann somit, auch bei vollständiger Schrittmacherabhängigkeit vermieden werden. Ein Auffinden des His-Bündels ist jedoch nicht immer möglich (in unserem Zentrum liegt die Erfolgsrate bei 85-90%)
S-ICD (Subkutaner ICD/Defibrillator)
Ein S-ICD ist eine Variante des implantierbaren ICD. Im Gegensatz zu diesem wird aber keine Elektrode über das Gefäßsystem in das Herz vorgebracht. Die Elektrode wird hierbei neben dem Brustbein unter der Haut platziert.
Größter Nachteil dieses Aggregates im Vergleich zu Defibrillatoren mit intravenösen Elektroden (=Sonden) ist eine fehlende Möglichkeit zur schmerzlosen „Überstimulation“ von bösartigen Herzrhythmusstörungen durch Abgabe von schnellen Impulsen sowie die fehlende Möglichkeit der Verwendung bei schrittmacherabhängigen Patienten. Das Fehlen von intravenösen Elektroden kann jedoch v.a im Langzeitverlauf auch ein Vorteil sein, da intravenöse Elektroden im Falle eines notwendigen Austausches (z.B. bei Defekt der Elektrode, oder Infektion) in der Regel schwieriger zu entfernen sind. Des weiteren besteht ein gewisser Schutz vor systemischen Infektionen, die bei über das Gefäßsystem vorgebrachten Elektroden statistisch häufiger sind.